Tarifverhandlungen für die Angestellten im Versicherungsaußendienst

Die ver.di Tarifkommission hat die Forderungen für die Tarifrunde im Außendienst beschlossen und ist sich einig: Auch die Außendienstmitarbeiter haben eine anständige Gehaltserhöhung verdient. 


Die Tarifverhandlungen für die rund 32.000 Außendienstangestellten beginnen am 10.03.2020 in Wuppertal. Die tariflichen Einkommensregelungen für den Außendienst sind von ver.di fristgerecht zum 31.12.2019 gekündigt worden. Die Arbeitgeber sehen sich aber erst jetzt in der Lage die Verhandlungen aufzunehmen. Wertschätzung sieht anders aus!

Es verhandeln für Sie:

  • Martina Grundler, ver.di
  • Ralf Frenzel, Debeka Versicherungen
  • Ralf Lammers, R+V Versicherungen
  • Xaver Krüger, Debeka Versicherungen 
  • Heike Landes, Württembergische Versicherung
  • Daniel Priebe, Debeka Bausparkasse
  • Jörg Peemöller, Provinzial
  • Thomas Schumacher, ERGO GROUP
  • Andreas Bachmann, General Versicherungen

Forderungen:

  • Eine Erhöhung des Mindesteinkommens nach § 3 GTV um 6 Prozent, bedeutet
    • in der Stufe 1 um € 127 auf € 2237
    • in der Stufe 2 um € 123 auf € 2173
    • in der Stufe 3 um € 152 auf € 2682
  • Wegfall der Begrenzungsbeträge nach § 19 Ziffer 5 Abs. 1 MTV und § 22 Ziffer 2 Abs. 1 MTV
  • Eine Erhöhung des mit den Provisionen unberechenbaren Einkommensanteils für den organisierten Außendienst um 50 € nach § 19 Ziffer 1 Abs. 2 MTV
  • Eine Erhöhung des Provisionsausgleichs bei Urlaub um 50 € auf 380€ nach § 22 Ziffer 2 Abs. 2 MTV. Ausdehnung dieser Regelung auf den gesamten Werbeaußendienst. 
  • Wegfall der Höchstbeträge bei der Krankenbeihilfe
  • Übertragung des Altersteilzeitabkommens für den organisierten Außendienst für den gesamten Außendienst
  • Zahlung einer Verdienstausfallentschädigung für die nach IDD vorgeschriebene verpflichtende Weiterbildung
  • Die Laufzeit des Tarifvertrages soll 12 Monate betragen

Der digitale Wandel der Versicherungsbranche verändert die Tätigkeiten und die Perspektiven im Versicherungsaußendienst. Die anhaltende Niedrigzinsphase stellt klassische Geschäftsmodelle in Frage und macht es für die Beschäftigten im Außendienst immer schwieriger erfolgreich Neugeschäft zu vermitteln.

Die steigende Anzahl gesetzlicher Anforderungen erhöhen die Komplexität der Beratung und verändern die Anforderungen und Aufgaben im Außendienst. Gute Beratung braucht qualifizierte Kolleginnen und Kollegen im Außendienst. Das sieht auch der Gesetzgeber so. Mit Umsetzung der IDD in deutsches Recht besteht heute eine gesetzliche Weiterbildungsverpflichtung. Wer sich weiterbildet kann jedoch zur gleichen Zeit keine Abschlüsse machen. Deshalb fordert die ver.di-Tarifkommission einen finanziellen Ausgleich für die gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildungsstunden. 

Der Beruf des Versicherungsvermittlers ist im Wandel. Die Anzahl der Beschäftigten ist in den letzten Jahren deutlich gesunken, gleichzeitig sollen die Beratungsqualität und der Kundenservice verbessert werden. Vor diesem Hintergrund wird der Schutz der Einkommensbedingungen durch unseren Tarifvertrag immer wertvoller. 

Die Frage nach der Zukunft des angestellten Außendienstes stellt sich heute deutlicher denn je. Es gibt viele Zukunftsfragen, die ver.di mit den Arbeitgebern regeln will. Doch gute Tarifergebnisse werden nicht alleine am Verhandlungstisch erreicht. Dafür brauchen wir die Unterstützung der Beschäftigten. Wo sich viele Beschäftigte entscheiden Gewerkschaftsmitglied zu werden, können bessere Tarifverträge vereinbart werden. 

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben es in der Hand, die ver.di-Tarifkommission mit ihrer ver.di-Mitgliedschaft bei den Verhandlungen zu unterstützen. 

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John Doey

John Doey

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