Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert
den Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland auf, in der
zweiten Verhandlungsrunde für die rund 170.000 Beschäftigten im privaten
Versicherungsgewerbe am 5. Mai 2017 ein Angebot vorzulegen.
"Wir erwarten außerdem konkrete Aussagen zu dem von
uns geforderten Zukunftstarifvertrag Digitalisierung", erklärt
ver.di-Bundesvorstandsmitglied und Verhandlungsführer Christoph Meister. Die
Forderung nach einem neuen Tarifvertrag Digitalisierung sei neben der Forderung
nach einer angemessenen Erhöhung der Gehälter von äußerst großer Wichtigkeit
für die Beschäftigten.
"Der Umbruch in der Versicherungsbranche macht es
notwendig, auch die Inhalte der Tarifverträge von der analogen in die digitale
Arbeitswelt zu transformieren", betont der ver.di-Verhandlungsführer.
Es müsse eine Selbstverständlichkeit sein, dass die
Arbeitgeber den Umbau in der Branche, der zu großen Veränderungen in den
Unternehmen und damit auch für die Beschäftigten führt, aktiv mit ihrem
Sozialpartner angehen. "Die Beschäftigten haben ein Anrecht darauf, dass
ihre Arbeitsplätze gesichert werden und ihre Arbeit in digitalisierten
Versicherungsunternehmen einen brancheneinheitlichen verlässlichen Rahmen
erhält. Der von uns ausgearbeitete Zukunftstarifvertrag bietet dafür eine gute
Grundlage", so Meister.
Durch Umstrukturierung und den schon erfolgten
Arbeitsplatzabbau, der sich weiter beschleunigen werde, erhöhe sich der Druck
auf die Beschäftigten immer mehr. Die Arbeitgeber würden von den Beschäftigten
eine hohe Flexibilität erwarten. Mittlerweile haben sich nahezu 700
Betriebs-/Personalräte und Jugend- und Auszubildendenvertretungen
unterschriftlich dafür ausgesprochen, Beschäftigungssicherung,
Arbeitszeitfragen, Qualifizierungsmaßnahmen und mobiles Arbeiten sowie weitere
Bestandteile, die durch den Umbruch der Branche erforderlich seien, in einem
ver.di-Tarifvertrag brancheneinheitlich zu regeln. Die betrieblichen
Interessenvertretungen erteilen damit dem Wunsch der Arbeitgeberseite nach
ausschließlich betrieblichen Regelungen eine klare Absage.
Er erwarte deshalb, ein klares Signal der Arbeitgeber zur
Bereitschaft, gemeinsam mit ver.di die zentralen Zukunftsfragen der Branche
tarifvertraglich zu gestalten und sozial zu flankieren, betonte Meister.
ver.di fordert für die Beschäftigten neben einem
Tarifvertrag Digitalisierung, zu dessen Bestandteilen unter anderem der
Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bis Ende 2020, Rechtsansprüche auf
Altersteilzeit und Reduktion und Erhöhung von Arbeitszeit unter bestimmten
Voraussetzungen sowie Qualifizierungsfonds für Bildungsmaßnahmen gehören, eine
angemessene Erhöhung der Löhne und Gehälter inklusive aller Zulagen um 4,5
Prozent bei einer Laufzeit von 12 Monaten, die Erhöhung der
Auszubildendenvergütungen um 50 Euro, eine unbefristete Übernahme der
Auszubildenden sowie für ver.di-Mitglieder einen Monatsbeitrag in Höhe von 80
Euro für eine zusätzliche Altersversorgung.
Die zweite Verhandlungsrunde zwischen ver.di und dem
Arbeitgeberverband für das Versicherungsgewerbe findet am Freitag, dem 5. Mai
2017 ab 14 Uhr in Düsseldorf statt.
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