Zweite Verhandlungsrunde privates Versicherungsgewerbe:
Arbeitgeberangebot führt zu Reallohnverlusten
Die zweite Verhandlungsrunde für die rund 170.000 Beschäftigten des privaten Versicherungsgewerbes blieb am 5. Mai 2017 in Düsseldorf ohne Ergebnis.

"Das Gehaltsangebot, das die Arbeitgeber vorgelegt haben würde zu Reallohnverlusten bei den Beschäftigten führen und ist daher vollkommen unannehmbar", betont Christoph Meister, Bundesvorstandsmitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).

Die Arbeitgeber haben bei einer Laufzeit von 36 Monaten nach 7 "Nullmonaten" Gehaltssteigerungen in drei Schritten jeweils zum 1. November, in Höhe von 1,1 Prozent im November 2017, weitere 1 Prozent im November 2018 sowie weitere 0,9 Prozent im November 2019 angeboten. Dies führe vor dem Hintergrund der aktuellen Teuerungsrate zu Reallohnverlusten. Die Folge wären Gehaltseinbußen für Beschäftigte, die eine immer stressigere Arbeit schultern und deren Arbeitsplätze immer unsicherer werden. Dieses Angebot sei demotivierend und respektlos und führt nach Einschätzung von ver.di in den nächsten Wochen zu Arbeitsniederlegungen.


Es habe auch keine konkreten Antworten auf den von ver.di vorgelegten Zukunftstarifvertrag Digitalisierung gegeben, so der Verhandlungsführer. Dieser sei jedoch für die Versicherungsangestellten von großer Bedeutung, um Beschäftigungsperspektiven zu erhalten. Der von ver.di ausgearbeitete Textentwurf biete eine gute Grundlage, um die Inhalte der Tarifverträge von der analogen in die digitale Arbeitswelt zu transformieren und Arbeitsplätze zu sichern. Durch die Umstrukturierung und den damit verbundenen Arbeitsplatzabbau in der Versicherungsbranche erhöhe sich der Druck auf die Beschäftigten immer mehr.

"Wir erwarten von den Arbeitgebern, dass sie in der dritten Verhandlungsrunde ein verhandlungsfähiges Gehaltsangebot vorlegen und mit uns gemeinsam die zentralen Zukunftsfragen der Branche tarifvertraglich gestalten", so Meister.

ver.di fordert für die Beschäftigten neben einem Tarifvertrag Digitalisierung, zu dessen Bestandteilen unter anderem der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bis Ende 2020, Rechtsansprüche auf Altersteilzeit und Reduktion und Erhöhung von Arbeitszeit unter bestimmten Voraussetzungen sowie Qualifizierungsfonds für Bildungsmaßnahmen gehören, eine angemessene Erhöhung der Löhne und Gehälter inklusive aller Zulagen um 4,5 Prozent bei einer Laufzeit von 12 Monaten, die Erhöhung der Auszubildendenvergütungen um 50 Euro, eine unbefristete Übernahme der Auszubildenden sowie für ver.di-Mitglieder einen Monatsbeitrag in Höhe von 80 Euro für eine zusätzliche Altersversorgung.

Die dritte Verhandlungsrunde zwischen ver.di und dem Arbeitgeberverband für das Versicherungsgewerbe findet am Freitag, dem 2. Juni in Hamburg statt.

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John Doey

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