Tarifvertrag zum mobilen Arbeiten zum 01. Juli 2019 in Kraft

Im Rahmen der Verhandlungsverpflichtung Digitalisierung konnten wir einen Tarifvertrag zum mobilen Arbeiten durchsetzen. Das ist ein erster und wichtiger Schritt, um die bevorstehenden Umbrüche in der Branche tarifpolitisch zu gestalten. Der neue Tarifvertrag legt einen Gestaltungsrahmen für Betriebsvereinbarungen zum mobilen Arbeiten fest.





Regelungsinhalte sind unter anderem:

AUCH MOBILE ARBEIT MUSS ERFASST UND VERGÜTET WERDEN 
Abends noch mal schnell die Mails checken? Das ist Arbeitszeit und muss erfasst und vergütet werden. 

MOBILES ARBEITEN DARF NICHT ZUR STÄNDIGEN ERREICHBARKEIT FÜHREN 
Bei mobiler Arbeit besteht die Gefahr, dass Arbeitszeit und Freizeit zunehmend verschwimmen. Deshalb stellen wir klar: Feierabend bedeutet Feierabend. 

MOBILES ARBEITEN IST FREIWILLIG  
Der Arbeitgeber kann mobiles Arbeiten nicht anordnen. Sie können die Teilnahme an mobilem Arbeiten ohne die Angabe eines Grundes ablehnen. 

ARBEITSMENGE 
Die Arbeitsmenge soll auch bei mobilem Arbeiten so bemessen werden, dass sie im Rahmen der gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen Arbeitszeit von Ihnen erledigt werden kann. 

LEHNT DER ARBEITGEBER MOBILES ARBEITEN AB, MUSS DAS BEGRÜNDET WERDEN 
Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen die Teilnahme an mobilem Arbeiten verweigern, können Sie eine Begründung verlangen. Im Streitfall soll dies auf betriebliche Ebene geschlichtet werden. 

ERGONOMISCHES ARBEITEN UND GESUNDHEITSSCHUTZ  
Mobiles Arbeiten stellt besondere Herausforderungen an den Datenschutz sowie das eigenverantwortliche Arbeiten. Der Arbeitgeber muss die Beschäftigten hier angemessen unterrichten. 

ENTGEGENKOMMEN AUF BEIDEN SEITEN 
Ein Verhandlungsergebnis ist immer ein Kompromiss. Eine Reihe Regelungen des Tarifvertrags finden nur Anwendung, wenn Ihr Betriebsrat mit Ihrem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung abschließt. In einigen Unternehmen bestehen bereits Vereinbarungen, die den Mindestanforderungen des neuen Tarifvertrages entsprechen. Wenn in Ihrem Unternehmen mobiles Arbeiten vereinbart wird, ist es in bestimmten Fällen möglich, die gesetzliche Ruhezeit auf 9 Stunden zu verkürzen. Aber nur, wenn es die Art Ihrer Arbeit erforderlich macht und wenn Sie entweder den Zeitpunkt des Feierabends oder den Arbeitsbeginn am nächsten Tag selbst bestimmen können. Außerdem muss die verkürzte Ruhezeit innerhalb von 6 Monaten ausgeglichen werden. 

JETZT AKTIV WERDEN 
Das Tarifvertrag zum mobilen Arbeiten ist ein Erfolg – doch wir haben noch viel zu tun! Gute Regelungen für die Veränderungsprozesse sind kein Selbstläufer. Nur wenn die Mehrheit der Beschäftigten bereit ist sich aktiv einzubringen, können wir gute Arbeitsbedingungen in der digitalen Versicherungswelt für alle durchsetzen! Ohne Druck werden sich die Arbeitgeber in vielen Punkten nicht bewegen. Deshalb gilt jetzt: Werden Sie ver.di-Mitglied und stärken Sie damit Ihrer Gewerkschaft den Rücken! www.mitgliedwerden.verdi.de 



Hier finden Sie den gesamten Tarifvertrag:
 










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John Doey

John Doey

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